Stand: Oktober 2026 · Allgemeine Information, keine Beratung
Kurz gesagt: Die Prämienverbilligung ist ein Zuschuss deines Wohnkantons an die Krankenkassenprämie, wenn deine wirtschaftlichen Verhältnisse bescheiden sind. Jeder Kanton regelt selbst, wer Anspruch hat und wie du sie bekommst. In manchen Kantonen kommt sie automatisch, in anderen musst du selbst einen Antrag stellen. Prüfe deshalb jetzt, ob du aktiv werden musst.
Was ist die Prämienverbilligung?
Die Krankenkassen legen ihre Prämien unabhängig von deinem Einkommen fest. Bei derselben Kasse, demselben Modell und derselben Prämienregion zahlen also alle gleich viel, egal wie hoch das Einkommen ist. Als sozialen Ausgleich verbilligen die Kantone die Prämien für Menschen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Der Kanton überweist den Betrag direkt an deine Krankenkasse, und deine Prämie sinkt entsprechend. Die Kantone müssen die Zahlung so regeln, dass du die volle Prämie nicht vorschiessen musst.
Der Bund kennt dafür Mindestvorgaben: Für Kinder müssen die Kantone die Prämien um mindestens 80 % verbilligen, für junge Erwachsene in Ausbildung um mindestens 50 % – jeweils für Familien mit tiefen und mittleren Einkommen. Alles Weitere entscheidet dein Wohnkanton.
Wer hat Anspruch?
Das legt der Kanton fest, in dem du wohnst. Grundsätzlich erhalten Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen sowie oft Kinder und Jugendliche in Ausbildung eine Verbilligung. Wer einen tiefen Lohn oder viele Kinder hat, kann Anspruch haben. Es gibt keine einheitliche Einkommensgrenze für die ganze Schweiz: Jeder Kanton nennt seine eigenen Grenzen und passt sie an. Wir nennen hier bewusst keine Zahlen, weil sie je Kanton und Jahr unterschiedlich sind.
Die Prämien steigen 2027 im Schnitt um 5,0 %, die mittlere Prämie liegt bei CHF 412 pro Monat (Quelle: BAG). Gerade deshalb lohnt sich der Check, auch wenn du bisher keinen Anspruch hattest. Wie du deine neue Prämie liest, zeigt dir unser Artikel Prämienbrief 2027 lesen.
So gehst du vor: Schritt für Schritt
- Zuständige Stelle finden. Auf priminfo.admin.ch (Verbilligung) findest du die Kontaktangaben der kantonalen Stelle.
- Klären, ob dein Kanton automatisch prüft. Einige Kantone verbilligen die Prämien ohne Antrag, andere verlangen jedes Jahr ein Gesuch bei der kantonalen Behörde.
- Antrag stellen, falls nötig. Frag bei der Stelle deines Kantons nach dem Verfahren und nach der Frist. Eine einheitliche Frist gibt es nicht, die Kantone regeln das selbst.
- Angaben bereithalten. Je nach Kanton verlangt die Stelle Angaben zu Einkommen, Vermögen und Familiensituation. Bei einem Antrag berücksichtigen die Kantone besonders deine aktuellen Verhältnisse.
- Prämienrechnung prüfen. Nach der Zusage zahlt der Kanton direkt an die Kasse. Kontrolliere, ob deine Prämie in der Rechnung entsprechend tiefer ist.
Beispiel: Kanton Bern
Wie unterschiedlich das laufen kann, zeigt der Kanton Bern (Stand der Seite des Amts für Sozialversicherungen: 12. Dezember 2024): Dort wird der Anspruch in der Regel automatisch geprüft, und zwar anhand der definitiven Steuerdaten des Vorvorjahres. Wer Anspruch hat, wird schriftlich informiert. Bestimmte Gruppen müssen aber einen Antrag stellen, zum Beispiel Quellenbesteuerte, Personen, die aus einem anderen Kanton oder aus dem Ausland zugezogen sind, Personen ohne eingereichte Steuererklärung und junge Erwachsene unter bestimmten Bedingungen. Ob das auch für dich gilt, siehst du auf der Seite deines Kantons.
Häufige Fehler
- Annehmen, dass es automatisch kommt. Das gilt nur in einem Teil der Kantone.
- Nach einem Umzug oder Zuzug nichts tun. Wer neu in der Schweiz oder in einem neuen Kanton ist, muss in manchen Kantonen (zum Beispiel in Bern) selbst einen Antrag stellen.
- Die Steuererklärung nicht einreichen. Wo der Anspruch auf Steuerdaten beruht, musst du in manchen Kantonen (zum Beispiel in Bern) selbst einen Antrag stellen, wenn keine Steuererklärung eingereicht wurde.
- Veränderungen nicht melden. Nach Heirat, Geburt eines Kindes oder Jobwechsel kann sich ein neuer Antrag lohnen, weil die Kantone bei einem Antrag deine aktuellen Verhältnisse berücksichtigen.
- Nur auf die Verbilligung setzen. Zusätzlich lohnt sich ein Blick auf Fristen und Checkliste zum Kassenwechsel 2027 und auf die richtige Franchise.
Checkliste
- Wohnkanton und zuständige Stelle auf priminfo.admin.ch gefunden
- Geklärt: automatische Prüfung oder Antrag nötig?
- Falls Antrag nötig: Verfahren und Frist bei der Stelle erfragt
- Steuererklärung eingereicht und Angaben zu Einkommen, Vermögen, Familie bereit
- Nach der Zusage: Prämienrechnung der Kasse kontrolliert
Häufige Fragen
Bekomme ich die Prämienverbilligung automatisch?
Das hängt vom Kanton ab. Einige Kantone verbilligen die Prämien ohne Antrag, andere verlangen jedes Jahr ein Gesuch. Auf priminfo.admin.ch findest du die zuständige Stelle.
Wer legt die Einkommensgrenze fest?
Dein Wohnkanton. Es gibt keinen einheitlichen Wert für die ganze Schweiz, und die Grenzen können sich jedes Jahr ändern.
Wird das Geld an mich überwiesen?
In der Regel zahlt der Kanton den Betrag direkt an deine Krankenkasse. Deine Prämie sinkt dadurch.
Gilt die Prämienverbilligung auch für Kinder?
Ja. Der Bund schreibt den Kantonen vor, die Prämien für Kinder bei tiefen und mittleren Einkommen um mindestens 80 % zu verbilligen und für junge Erwachsene in Ausbildung um mindestens 50 %.
Hat sich 2026 etwas geändert?
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt der indirekte Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative: Die Kantone müssen jährlich einen Mindestbetrag für die Prämienverbilligung einsetzen. Wie hoch er für deinen Kanton ist, veröffentlicht das BAG.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine individuelle Beratung. Ob du Anspruch hast, entscheidet die kantonale Stelle.
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Quellen: BAG (Prämienverbilligung; Prämien und Kosten: häufige Fragen), priminfo.admin.ch, ch.ch, Amt für Sozialversicherungen des Kantons Bern. Stand: Oktober 2026.
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