GeldKlar https://geldklar.ch/ Geld in der Schweiz – klar erklärt Fri, 30 Oct 2026 19:36:54 +0000 de-CH hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1.4 Prämienverbilligung 2027: Wer Anspruch hat und wie du sie beantragst https://geldklar.ch/praemienverbilligung-2027/ https://geldklar.ch/praemienverbilligung-2027/#respond Fri, 30 Oct 2026 19:32:55 +0000 https://geldklar.ch/?p=74 Prämienverbilligung 2027: Wer Anspruch hat, ob sie automatisch kommt oder du selbst einen Antrag stellen musst. Mit Schritt-für-Schritt-Anleitung.

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Stand: Oktober 2026 · Allgemeine Information, keine Beratung

Kurz gesagt: Die Prämienverbilligung ist ein Zuschuss deines Wohnkantons an die Krankenkassenprämie, wenn deine wirtschaftlichen Verhältnisse bescheiden sind. Jeder Kanton regelt selbst, wer Anspruch hat und wie du sie bekommst. In manchen Kantonen kommt sie automatisch, in anderen musst du selbst einen Antrag stellen. Prüfe deshalb jetzt, ob du aktiv werden musst.

Was ist die Prämienverbilligung?

Die Krankenkassen legen ihre Prämien unabhängig von deinem Einkommen fest. Bei derselben Kasse, demselben Modell und derselben Prämienregion zahlen also alle gleich viel, egal wie hoch das Einkommen ist. Als sozialen Ausgleich verbilligen die Kantone die Prämien für Menschen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Der Kanton überweist den Betrag direkt an deine Krankenkasse, und deine Prämie sinkt entsprechend. Die Kantone müssen die Zahlung so regeln, dass du die volle Prämie nicht vorschiessen musst.

Der Bund kennt dafür Mindestvorgaben: Für Kinder müssen die Kantone die Prämien um mindestens 80 % verbilligen, für junge Erwachsene in Ausbildung um mindestens 50 % – jeweils für Familien mit tiefen und mittleren Einkommen. Alles Weitere entscheidet dein Wohnkanton.

Wer hat Anspruch?

Das legt der Kanton fest, in dem du wohnst. Grundsätzlich erhalten Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen sowie oft Kinder und Jugendliche in Ausbildung eine Verbilligung. Wer einen tiefen Lohn oder viele Kinder hat, kann Anspruch haben. Es gibt keine einheitliche Einkommensgrenze für die ganze Schweiz: Jeder Kanton nennt seine eigenen Grenzen und passt sie an. Wir nennen hier bewusst keine Zahlen, weil sie je Kanton und Jahr unterschiedlich sind.

Die Prämien steigen 2027 im Schnitt um 5,0 %, die mittlere Prämie liegt bei CHF 412 pro Monat (Quelle: BAG). Gerade deshalb lohnt sich der Check, auch wenn du bisher keinen Anspruch hattest. Wie du deine neue Prämie liest, zeigt dir unser Artikel Prämienbrief 2027 lesen.

So gehst du vor: Schritt für Schritt

  1. Zuständige Stelle finden. Auf priminfo.admin.ch (Verbilligung) findest du die Kontaktangaben der kantonalen Stelle.
  2. Klären, ob dein Kanton automatisch prüft. Einige Kantone verbilligen die Prämien ohne Antrag, andere verlangen jedes Jahr ein Gesuch bei der kantonalen Behörde.
  3. Antrag stellen, falls nötig. Frag bei der Stelle deines Kantons nach dem Verfahren und nach der Frist. Eine einheitliche Frist gibt es nicht, die Kantone regeln das selbst.
  4. Angaben bereithalten. Je nach Kanton verlangt die Stelle Angaben zu Einkommen, Vermögen und Familiensituation. Bei einem Antrag berücksichtigen die Kantone besonders deine aktuellen Verhältnisse.
  5. Prämienrechnung prüfen. Nach der Zusage zahlt der Kanton direkt an die Kasse. Kontrolliere, ob deine Prämie in der Rechnung entsprechend tiefer ist.

Beispiel: Kanton Bern

Wie unterschiedlich das laufen kann, zeigt der Kanton Bern (Stand der Seite des Amts für Sozialversicherungen: 12. Dezember 2024): Dort wird der Anspruch in der Regel automatisch geprüft, und zwar anhand der definitiven Steuerdaten des Vorvorjahres. Wer Anspruch hat, wird schriftlich informiert. Bestimmte Gruppen müssen aber einen Antrag stellen, zum Beispiel Quellenbesteuerte, Personen, die aus einem anderen Kanton oder aus dem Ausland zugezogen sind, Personen ohne eingereichte Steuererklärung und junge Erwachsene unter bestimmten Bedingungen. Ob das auch für dich gilt, siehst du auf der Seite deines Kantons.

Häufige Fehler

  • Annehmen, dass es automatisch kommt. Das gilt nur in einem Teil der Kantone.
  • Nach einem Umzug oder Zuzug nichts tun. Wer neu in der Schweiz oder in einem neuen Kanton ist, muss in manchen Kantonen (zum Beispiel in Bern) selbst einen Antrag stellen.
  • Die Steuererklärung nicht einreichen. Wo der Anspruch auf Steuerdaten beruht, musst du in manchen Kantonen (zum Beispiel in Bern) selbst einen Antrag stellen, wenn keine Steuererklärung eingereicht wurde.
  • Veränderungen nicht melden. Nach Heirat, Geburt eines Kindes oder Jobwechsel kann sich ein neuer Antrag lohnen, weil die Kantone bei einem Antrag deine aktuellen Verhältnisse berücksichtigen.
  • Nur auf die Verbilligung setzen. Zusätzlich lohnt sich ein Blick auf Fristen und Checkliste zum Kassenwechsel 2027 und auf die richtige Franchise.

Checkliste

  • Wohnkanton und zuständige Stelle auf priminfo.admin.ch gefunden
  • Geklärt: automatische Prüfung oder Antrag nötig?
  • Falls Antrag nötig: Verfahren und Frist bei der Stelle erfragt
  • Steuererklärung eingereicht und Angaben zu Einkommen, Vermögen, Familie bereit
  • Nach der Zusage: Prämienrechnung der Kasse kontrolliert

Häufige Fragen

Bekomme ich die Prämienverbilligung automatisch?

Das hängt vom Kanton ab. Einige Kantone verbilligen die Prämien ohne Antrag, andere verlangen jedes Jahr ein Gesuch. Auf priminfo.admin.ch findest du die zuständige Stelle.

Wer legt die Einkommensgrenze fest?

Dein Wohnkanton. Es gibt keinen einheitlichen Wert für die ganze Schweiz, und die Grenzen können sich jedes Jahr ändern.

Wird das Geld an mich überwiesen?

In der Regel zahlt der Kanton den Betrag direkt an deine Krankenkasse. Deine Prämie sinkt dadurch.

Gilt die Prämienverbilligung auch für Kinder?

Ja. Der Bund schreibt den Kantonen vor, die Prämien für Kinder bei tiefen und mittleren Einkommen um mindestens 80 % zu verbilligen und für junge Erwachsene in Ausbildung um mindestens 50 %.

Hat sich 2026 etwas geändert?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt der indirekte Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative: Die Kantone müssen jährlich einen Mindestbetrag für die Prämienverbilligung einsetzen. Wie hoch er für deinen Kanton ist, veröffentlicht das BAG.

Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine individuelle Beratung. Ob du Anspruch hast, entscheidet die kantonale Stelle.

Weitere Artikel zum Thema findest du in der Kategorie Krankenkasse.

Quellen: BAG (Prämienverbilligung; Prämien und Kosten: häufige Fragen), priminfo.admin.ch, ch.ch, Amt für Sozialversicherungen des Kantons Bern. Stand: Oktober 2026.

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Prämienbrief 2027 lesen: Diese 6 Angaben prüfst du jetzt https://geldklar.ch/praemienbrief-2027-lesen/ https://geldklar.ch/praemienbrief-2027-lesen/#respond Fri, 30 Oct 2026 10:30:10 +0000 https://geldklar.ch/?p=36 Dein Prämienbrief für 2027 ist da oder kommt bald: Diese sechs Angaben prüfst du, und so hältst du die Frist am 30. November ein.

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Stand: Oktober 2026 · Keine Finanzberatung

Kurz gesagt: Deine Krankenkasse muss dir den Prämienbrief für 2027 bis Ende Oktober schicken. Prüfe darin sechs Angaben und entscheide bis Montag, 30. November 2026, ob du etwas änderst. Wenn du nichts tust, läuft deine Versicherung zu den neuen Bedingungen weiter.

Wann kommt der Prämienbrief?

Die Krankenversicherer müssen ihre Versicherten bis Ende Oktober über die Prämien 2027 informieren. Im Schnitt steigt die Prämie um 5,0 % auf CHF 412 pro Monat. Deine persönliche Prämie kann davon deutlich abweichen, weil sie von Wohnort, Kasse, Alter, Franchise und Modell abhängt.

Diese 6 Angaben prüfst du im Brief

AngabeWorauf du achtest
Prämie GrundversicherungWie viel zahlst du 2027 pro Monat, und wie gross ist der Unterschied zu 2026 in Franken und Prozent?
FranchiseIst es noch die Franchise, die du willst? Passt sie zu deinen Gesundheitskosten?
VersicherungsmodellStandard (freie Arztwahl), Hausarzt, HMO oder Telmed? Deine Kasse kann das Modell anders nennen als bisher.
UnfalldeckungBist du bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche angestellt, bist du über ihn gegen Unfälle versichert. Dann lässt sich die Unfalldeckung bei der Kasse in der Regel sistieren. Frag deine Kasse nach dem Vorgehen.
Kinder und FamiliePrüfe die Prämie jeder Person einzeln. Nicht jede Kasse ist für alle Familienmitglieder gleich günstig.
ZusatzversicherungSie steht meist separat im Brief. Bei einer Erhöhung gewähren fast alle Kassen ein Sonderkündigungsrecht.

Was tust du, wenn die Prämie stark steigt?

  • Vergleichen: Mit dem offiziellen Rechner des BAG auf priminfo.admin.ch siehst du die Prämien aller Kassen für deine Region.
  • Franchise und Modell prüfen: Beides kannst du ändern, ohne die Kasse zu wechseln. Wie du rechnest, steht in unseren Artikeln unten.
  • Kasse wechseln: Die Kündigung muss bis spätestens Montag, 30. November 2026 bei deiner bisherigen Kasse eintreffen. Das BAG empfiehlt, sie bis Mitte November eingeschrieben oder per A-Post Plus zu senden.
  • Prämienverbilligung prüfen: Wenn du wenig verdienst, kannst du in deinem Kanton Prämienverbilligung beantragen.

Fristen im Überblick

WasFrist
Grundversicherung wechselnKündigung bis Mo, 30.11.2026 bei der bisherigen Kasse
Franchise senken oder Modell wechselnIn der Regel bis 30.11.2026
Franchise erhöhenJe nach Kasse auch noch später möglich, zum Beispiel bis Ende Dezember. Frag deine Kasse.
Zusatzversicherung bei PrämienerhöhungSonderkündigungsrecht, meist 25 bis 30 Tage nach Erhalt der neuen Police. Das Datum steht auf deinem Brief.
Zusatzversicherung ordentlichDrei Monate auf Ende Jahr. Für Ende 2026 war das der 30. September.

Vorsicht vor diesen Fallen

  • Kündige die Zusatzversicherung nie, bevor du die schriftliche Aufnahmebestätigung der neuen Kasse hast. Die Zusatzversicherung kann abgelehnt werden, die Grundversicherung nicht.
  • Schicke Kündigungen eingeschrieben, damit du einen Beweis für den rechtzeitigen Eingang hast.
  • Sei vorsichtig mit E-Mails und Links, die angeblich von deiner Kasse stammen. Der Prämienbrief kommt normalerweise per Post.

Häufige Fragen

Muss ich etwas tun, wenn ich nichts ändern will? Nein. Deine Versicherung läuft zu den neuen Prämien weiter.

Gibt es einen Rabatt bei jährlicher Zahlung? Bei vielen Kassen ja, bis zu rund 2 %. Der Brief oder die Webseite deiner Kasse nennt die Konditionen.

Wo finde ich meine Franchise und mein Modell? Beides steht im Prämienbrief und in deiner Police. Wenn nicht, hilft ein Anruf bei deiner Kasse.

Weiterlesen

Quellen und Stand

Stand aller Angaben: Oktober 2026. Die Fristen gelten für den Wechsel auf 1. Januar 2027. Prüfe sie im Zweifel bei deiner Kasse oder auf priminfo.admin.ch.

GeldKlar ist ein Bildungsangebot und keine Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

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Säule 3a 2026: So viel darfst du einzahlen und so sparst du Steuern https://geldklar.ch/saeule-3a-2026-maximalbetrag-frist/ https://geldklar.ch/saeule-3a-2026-maximalbetrag-frist/#respond Mon, 26 Oct 2026 17:49:13 +0000 https://geldklar.ch/?p=32 2026 darfst du bis CHF 7’258 einzahlen, wenn du eine Pensionskasse hast. Das Geld muss bis 31. Dezember auf dem Konto sein.

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Stand: Oktober 2026 · Keine Finanzberatung

Kurz gesagt: Mit Einzahlungen in die Säule 3a senkst du dein steuerbares Einkommen. 2026 darfst du mit Pensionskasse bis CHF 7’258 einzahlen, ohne Pensionskasse bis 20 % deines Nettoerwerbseinkommens, höchstens CHF 36’288. Das Geld muss bis zum 31. Dezember 2026 auf dem Vorsorgekonto gutgeschrieben sein.

Was ist die Säule 3a?

Die Säule 3a ist die freiwillige, steuerbegünstigte Vorsorge für die Pension. Du zahlst auf ein gebundenes Vorsorgekonto ein, ziehst den Betrag in der Steuererklärung ab und kommst an das Geld erst kurz vor der Pensionierung (Ausnahmen siehe unten). Voraussetzung ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen.

Wie viel darfst du einzahlen?

Deine SituationHöchstbetrag 2026Höchstbetrag 2027
Mit Pensionskasse (typisch für Angestellte)CHF 7’258CHF 7’373
Ohne Pensionskasse (z. B. Selbständige)20 % des Nettoerwerbseinkommens, höchstens CHF 36’28820 % des Nettoerwerbseinkommens, höchstens CHF 36’864

Die Limite gilt für alle deine 3a-Konten zusammen. Aufrunden ist nicht erlaubt, und was über dem Maximum liegt, kannst du nicht abziehen. Die Beträge für 2027 gelten ab dem 1. Januar 2027.

Bis wann musst du einzahlen?

Für das Steuerjahr 2026 muss das Geld bis zum 31. Dezember 2026 auf dem Vorsorgekonto eingegangen sein. Es zählt die Gutschrift, nicht das Datum deines Auftrags. Gib deiner Bank den Zahlungsauftrag deshalb spätestens Mitte Dezember. Am Schalter kann der letzte Termin noch früher liegen (bei einer Grossbank zum Beispiel am 19. Dezember).

Was bringt dir das bei den Steuern?

Dein Einzahlungsbetrag wird von deinem steuerbaren Einkommen abgezogen. Wie viel du sparst, hängt von Kanton, Einkommen und Zivilstand ab. Eine Beispielrechnung eines Versicherers nennt für CHF 7’258 eine Ersparnis von rund CHF 1’500. Bei tieferem Einkommen oder in steuergünstigen Kantonen kann sie deutlich kleiner ausfallen. Zusätzlich ist das 3a-Guthaben während der Laufzeit von der Vermögenssteuer befreit.

Konto oder Wertschriften?

3a-Sparkonto3a mit Wertschriften (Fonds, ETF)
PrinzipDu erhältst Zins auf dein Guthaben.Dein Geld wird in Aktien, Obligationen und andere Wertpapiere angelegt.
RisikoSehr tief.Kurse schwanken, Verluste sind möglich.
ErtragDer durchschnittliche Zins lag im Oktober 2026 bei 0,21 %.Langfristig meist höher, aber nicht garantiert.
KostenKontoführung meist kostenlos.Fondsgebühren und Depotkosten unterscheiden sich stark zwischen den Anbietern.

Eine dritte Variante sind 3a-Versicherungen. Sie verbinden einen Sparteil mit einem Risikoschutz. Prüfe dort Kosten und Laufzeit besonders genau. Gut zu wissen: Dein 3a-Guthaben lässt sich meist spesenfrei zu einem anderen Anbieter übertragen. Wer bei Kursverlusten in Panik verkauft, fährt mit dem Konto trotz tieferem Ertrag oft besser. Das ist keine Empfehlung, sondern eine Frage deiner Risikofähigkeit und deines Anlagehorizonts.

Verpasste Jahre nachzahlen (neu ab 2026)

Seit 2026 kannst du verpasste Einzahlungen unter Bedingungen nachholen, bis zu zehn Jahre rückwirkend, erstmals für das Jahr 2025. Das gilt nicht bei jedem Anbieter, frag deshalb bei deinem nach. Die wichtigsten Regeln:

  • Du musst im betreffenden Jahr ein AHV-pflichtiges Einkommen in der Schweiz gehabt haben.
  • Zuerst zahlst du den Maximalbetrag des laufenden Jahres ein.
  • Die Lücke eines Jahres musst du mit einer einzigen Einzahlung ganz schliessen.

Wann kommst du ans Geld?

  • Normalfall: frühestens fünf Jahre vor dem AHV-Referenzalter. Wer weiterarbeitet, kann den Bezug um bis zu fünf Jahre aufschieben.
  • Vorbezug: möglich beim Kauf von selbst genutztem Wohneigentum oder zur Rückzahlung der Hypothek, bei selbständiger Erwerbstätigkeit, bei definitivem Wegzug aus der Schweiz, beim Einkauf in die Pensionskasse und bei einer Invalidenrente.
  • Steuern beim Bezug: Die Auszahlung wird getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert. Der Satz steigt mit der Höhe des Betrags. Mit mehreren 3a-Konten kannst du den Bezug auf mehrere Jahre verteilen.

Häufige Fragen

Muss ich den Maximalbetrag einzahlen? Nein. Du kannst jeden Betrag bis zur Limite einzahlen.

Kann ich einzahlen, wenn ich Quellensteuer zahle? Ja. Für den Steuerabzug brauchst du in der Regel eine nachträgliche ordentliche Veranlagung. Sie muss meist bis zum 31. März des Folgejahres beantragt werden. Frag dein kantonales Steueramt nach den genauen Fristen.

Wie lange kann ich einzahlen? Solange du AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen hast, längstens bis fünf Jahre nach dem AHV-Referenzalter.

Sind mehrere 3a-Konten sinnvoll? Oft ja, damit du später gestaffelt beziehen kannst. Die Jahreslimite gilt für alle Konten zusammen.

Auch bis Ende Jahr zu erledigen

Quellen und Stand

Stand aller Angaben: Oktober 2026. Prüfe die Limiten vor deiner Einzahlung beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).

Rechne selbst: Mit dem 3a-Steuerrechner schätzt du in drei Angaben, wie viel Steuern du mit deiner Einzahlung sparst, für 2026 oder 2027.

GeldKlar ist ein Bildungsangebot und keine Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

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Hausarzt, Telmed, HMO: welches Modell spart am meisten? https://geldklar.ch/krankenkasse-modelle-vergleich/ https://geldklar.ch/krankenkasse-modelle-vergleich/#respond Mon, 26 Oct 2026 16:29:33 +0000 https://geldklar.ch/?p=14 Standard, Hausarzt, HMO oder Telmed: Was die Versicherungsmodelle unterscheidet und für wen welches passt.

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Stand: Oktober 2026 · Keine Finanzberatung

Kurz gesagt: Beim Standardmodell kannst du jeden Arzt frei wählen, zahlst dafür aber die höchste Prämie. Bei den alternativen Modellen meldest du dich zuerst bei einer festen Stelle (Hausarzt, HMO-Praxis, Telefon/App oder Apotheke) und zahlst dafür weniger. Die Leistungen sind in allen Modellen gleich; nur der Weg dahin ist anders.

Die Modelle auf einen Blick

ModellErste AnlaufstellePrämiePasst zu dir, wenn …
StandardFreie Arztwahlam höchstendu mehrere Fachärzte direkt besuchen willst
HausarztDeine gewählte Hausarztpraxistieferdu einen festen Hausarzt hast und behalten willst
HMOEin Gesundheitszentrum mit mehreren Ärztentieferein HMO-Zentrum in deiner Nähe liegt
TelmedTelefon oder App, vor jedem Arztbesuchoft am tiefstendu digital unterwegs bist und dich gerne beraten lässt
ApothekePartnerapotheketieferdu für kleine Beschwerden gerne zuerst in die Apotheke gehst

Gut zu wissen: Jede Kasse nennt ihre Sparmodelle anders, zum Beispiel «Telmed», «Hausarzt», «Apotheke» oder mit einem eigenen Markennamen. Schau in deinem Prämienbrief nach, welches Modell du hast.

Was die Sparmodelle verlangen

  • Du kontaktierst vor jeder Behandlung zuerst deine Anlaufstelle. Ausnahmen gibt es meist für Notfälle, Frauenarzt, Augenarzt und Zahnarzt; die genauen Regeln stehen in deinen Versicherungsbedingungen.
  • Hältst du dich nicht daran, kann die Kasse Rechnungen ablehnen oder dich ins teurere Standardmodell zurückstufen.
  • Beim Hausarztmodell musst du einen Arzt aus der Liste deiner Kasse wählen. Prüfe, ob dein Arzt dabei ist.

So entscheidest du in 3 Fragen

  1. Hast du einen Hausarzt, den du behalten willst? Ja → Hausarztmodell (prüfe die Liste deiner Kasse).
  2. Rufst du lieber an oder schreibst in einer App? Ja → Telmed, oft die günstigste Variante.
  3. Brauchst du regelmässig mehrere Spezialisten direkt? Ja → Standardmodell; die höhere Prämie kauft dir Freiheit.

Kombiniere Modell und Franchise

Die grösste Ersparnis entsteht oft, wenn du ein Sparmodell mit der passenden Franchise kombinierst. Auf priminfo.admin.ch kannst du beides gleichzeitig vergleichen. Wie du die richtige Franchise findest, erklären wir im Artikel Franchise 300 oder 2500?.

Fristen

Meist gilt ein Modellwechsel ab 1. Januar, und du meldest ihn deiner Kasse in der Regel bis 30. November 2026. Eine Ausnahme: Von der freien Arztwahl in ein Sparmodell (Hausarzt, HMO, Telmed) kannst du auch während des Jahres wechseln, jeweils auf den Beginn des Folgemonats. Prüfe die genauen Bedingungen bei deiner Kasse. Willst du gleichzeitig die Kasse wechseln, wählst du das neue Modell direkt bei der Anmeldung.

Häufige Fragen

Bekomme ich in einem Sparmodell schlechtere Behandlungen? Nein. Die Leistungen der Grundversicherung sind in allen Modellen gleich.

Was passiert im Notfall? Im Notfall darfst du direkt ins Spital oder zum Notfallarzt. Melde es danach deiner Anlaufstelle, wenn die Bedingungen das verlangen.

Kann ich das Modell während des Jahres wechseln? Von der freien Arztwahl in ein Sparmodell ja, auf den Beginn des Folgemonats. Für alle anderen Modellwechsel gilt in der Regel der 1. Januar.

Weiterlesen

Quellen: Bundesamt für Gesundheit, priminfo.admin.ch, Versicherungsbedingungen der Kassen. Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel ist keine Finanz- oder Versicherungsberatung.

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Franchise 300 oder 2500? So rechnest du richtig https://geldklar.ch/franchise-300-oder-2500/ https://geldklar.ch/franchise-300-oder-2500/#respond Mon, 26 Oct 2026 16:29:33 +0000 https://geldklar.ch/?p=13 Was spart eine hohe Franchise, was riskierst du? Eine einfache Rechnung hilft dir bei der Entscheidung.

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Stand: Oktober 2026 · Keine Finanzberatung

Kurz gesagt: Hast du pro Jahr weniger als rund CHF 2’000 Gesundheitskosten, fährst du mit der Franchise von CHF 2’500 meist günstiger. Hast du mehr, oft mit CHF 300. Die Stufen dazwischen lohnen sich rechnerisch selten. Senken musst du die Franchise bis 30. November, erhöhen kannst du sie bis 31. Dezember.

Was ist die Franchise?

Die Franchise ist der Betrag, den du pro Jahr selbst zahlst, bevor die Krankenkasse übernimmt. Danach zahlst du noch 10 % Selbstbehalt, höchstens CHF 700 pro Jahr (Kinder CHF 350). Bei Spitalaufenthalten kommen CHF 15 pro Tag dazu.

Für Erwachsene gibt es diese Stufen: CHF 300, 500, 1’000, 1’500, 2’000 und 2’500. Für Kinder: CHF 0 bis 600.

Warum die Rechnung bei rund CHF 2’000 kippt

Wer von CHF 300 auf CHF 2’500 wechselt, übernimmt CHF 2’200 mehr Risiko. Der Prämienrabatt dafür ist gesetzlich auf 70 % dieses Risikos begrenzt, also auf höchstens CHF 1’540 pro Jahr. Viele Kassen geben fast diesen Maximalrabatt. Deine genaue Zahl siehst du auf priminfo.admin.ch.

Rechenbeispiel (Annahme: Prämienersparnis CHF 1’540 pro Jahr mit Franchise 2’500)

Deine Gesundheitskosten pro JahrSelbst bezahlt mit 300Selbst bezahlt mit 2’500Mehrkosten mit 2’500Ergebnis mit 2’500 inkl. Prämienersparnis
CHF 0CHF 0CHF 0CHF 0CHF 1’540 gespart
CHF 500CHF 320CHF 500CHF 180CHF 1’360 gespart
CHF 1’000CHF 370CHF 1’000CHF 630CHF 910 gespart
CHF 2’000CHF 470CHF 2’000CHF 1’530ca. CHF 10 gespart
CHF 3’000CHF 570CHF 2’550CHF 1’980CHF 440 mehr bezahlt
CHF 10’000CHF 1’000CHF 3’200CHF 2’200CHF 660 mehr bezahlt

Selbst bezahlt = Franchise + 10 % Selbstbehalt (max. CHF 700), ohne Spitalbeitrag. Ohne Gewähr; deine Prämien weichen ab.

Für wen passt welche Franchise?

  • CHF 2’500: Du bist meist gesund, gehst selten zum Arzt und hast mindestens CHF 3’200 als Reserve auf dem Konto. Denn im schlechtesten Fall musst du so viel in einem Jahr selbst zahlen.
  • CHF 300: Du hast eine chronische Krankheit, nimmst regelmässig Medikamente, erwartest eine Operation oder eine Schwangerschaft, oder du hast keine Reserve.
  • Dazwischen: Lohnt sich selten. Prüfe es nur, wenn priminfo.admin.ch für deine Kasse einen besonders grossen Rabatt zeigt.

So findest du deine Gesundheitskosten

In der App oder im Kundenportal deiner Krankenkasse findest du die Leistungsabrechnungen der letzten Jahre. Schau dir zwei bis drei Jahre an, nicht nur das letzte.

Fristen

ÄnderungFrist für 2027
Franchise senken (z. B. 2’500 → 300)Eingang bis 30.11.2026
Franchise erhöhen (z. B. 300 → 2’500)bis 31.12.2026

Tipp: Wer eine hohe Franchise wählt, legt die gesparte Prämie am besten jeden Monat auf ein separates Konto. So ist die Reserve da, wenn du sie brauchst.

Häufige Fragen

Kann ich die Franchise unter dem Jahr ändern? Nein, nur auf den 1. Januar.

Muss ich für eine andere Franchise die Kasse wechseln? Nein, das geht auch bei deiner bisherigen Kasse.

Gilt die Franchise auch bei Unfall? Ja, wenn die Unfalldeckung über die Krankenkasse läuft. Bist du über den Arbeitgeber gegen Unfall versichert, gilt dort keine Franchise.

Weiterlesen

Quellen: Bundesamt für Gesundheit, priminfo.admin.ch, Angaben der Versicherer. Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel ist keine Finanz- oder Versicherungsberatung.

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Krankenkasse wechseln 2027: Fristen, Musterbrief und Checkliste https://geldklar.ch/krankenkasse-wechseln-2027/ https://geldklar.ch/krankenkasse-wechseln-2027/#respond Mon, 26 Oct 2026 16:29:32 +0000 https://geldklar.ch/?p=12 Die Prämie steigt 2027 im Schnitt um 5,0 %. So prüfst du deinen Spielraum und hältst die Frist bis 30. November ein.

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Stand: Oktober 2026 · Keine Finanzberatung

Kurz gesagt: Die mittlere Prämie steigt 2027 um 5,0 % auf CHF 412 pro Monat, für Erwachsene auf CHF 487.60. Wer die Grundversicherung wechseln will, muss so kündigen, dass die Kündigung bis Montag, 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintrifft. Vergleichen kannst du gratis und neutral auf priminfo.admin.ch, dem offiziellen Rechner des Bundes.

Warum sich ein Wechsel lohnen kann

Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen gesetzlich gleich. Eine teurere Kasse zahlt also nicht mehr Behandlungen. Du bezahlst bei gleicher Leistung unter Umständen deutlich weniger, nur weil du die Kasse, die Franchise oder das Modell wechselst.

Und: Die Grundversicherung muss dich aufnehmen, egal wie alt oder gesund du bist. Gesundheitsfragen sind dort nicht erlaubt.

Die wichtigsten Fristen für 2027

WasFristWichtig
Grundversicherung kündigenEingang bis Mo, 30.11.2026Es zählt der Eingang bei der Kasse, nicht der Poststempel
Franchise senkenEingang bis 30.11.2026Höhere Prämie, weniger Risiko
Franchise erhöhenbis 31.12.2026Tiefere Prämie, mehr Risiko
Modell wechseln (gleiche Kasse)in der Regel bis 30.11.2026Bei deiner Kasse nachfragen
Zusatzversicherung kündigengemäss PoliceOft 3 Monate auf Ende Jahr; bei Prämienerhöhung meist Sonderkündigungsrecht

In 5 Schritten zur neuen Krankenkasse

  1. Prämienbrief prüfen. Die Kassen müssen dich bis Ende Oktober über die Prämie 2027 informieren. Notiere Prämie, Franchise und Modell.
  2. Vergleichen. Auf priminfo.admin.ch Postleitzahl, Jahrgang, Franchise und Modell eingeben. Der Rechner zeigt alle Kassen in deiner Prämienregion.
  3. Neue Kasse anmelden. Online-Antrag für die Grundversicherung ab 1. Januar 2027 stellen.
  4. Alte Kasse kündigen. Schriftlich, am besten eingeschrieben, spätestens in der Woche vor dem 30. November abschicken.
  5. Bestätigung prüfen. Im Dezember sollten Police und Versicherungsausweis der neuen Kasse eintreffen.

Musterbrief zur Kündigung

[Vorname Nachname]
[Adresse]
[PLZ Ort]

[Name der Krankenkasse]
[Adresse]

[Ort], [Datum]

Kündigung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
Versichertennummer: [Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren

Hiermit kündige ich meine obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) fristgerecht per 31. Dezember 2026. Meine Zusatzversicherungen sind von dieser Kündigung nicht betroffen.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung schriftlich.

Freundliche Grüsse
[Unterschrift]

Gilt die Kündigung für mehrere Familienmitglieder, führe alle mit Namen und Versichertennummer auf. Für Kinder unterschreibt eine erziehungsberechtigte Person.

6 Fehler, die dich Geld kosten

  1. Zu spät abschicken. Kommt der Brief am 1. Dezember an, bleibst du ein weiteres Jahr bei der alten Kasse.
  2. Zusatzversicherung zu früh kündigen. Dort darf die neue Kasse Gesundheitsfragen stellen und dich ablehnen. Erst kündigen, wenn die neue Zusatzversicherung schriftlich bestätigt ist.
  3. Unfalldeckung doppelt zahlen. Wer mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitet, ist dort gegen Unfall versichert und kann die Unfalldeckung in der Krankenkasse ausschliessen.
  4. Offene Rechnungen vergessen. Solange gemahnte Prämien oder Kostenbeteiligungen offen sind, ist ein Wechsel nicht möglich.
  5. Am Telefon zusagen. Bei unerwarteten Anrufen von Vermittlern musst du nichts zusagen. Die Provision für die Vermittlung einer Grundversicherung ist auf CHF 70 begrenzt, der Vergleich auf priminfo.admin.ch ist gratis.
  6. Nur auf die Kasse schauen. Oft spart die passende Franchise oder ein günstigeres Modell mehr als der Kassenwechsel selbst.

Checkliste

  • ☐ Prämienbrief 2027 gelesen
  • ☐ Auf priminfo.admin.ch verglichen
  • ☐ Franchise anhand meiner Gesundheitskosten geprüft
  • ☐ Modell geprüft (Hausarzt, Telmed usw.)
  • ☐ Unfalldeckung geprüft
  • ☐ Neue Kasse angemeldet
  • ☐ Kündigung eingeschrieben verschickt (bis ca. 23.11.)
  • ☐ Prämienverbilligung beim Kanton geprüft

Häufige Fragen

Kann mich die neue Krankenkasse ablehnen? In der Grundversicherung nein. Bei Zusatzversicherungen ja.

Muss ich Grund- und Zusatzversicherung bei der gleichen Kasse haben? Nein. Du kannst nur die Grundversicherung wechseln.

Zählt der Poststempel? Nein, entscheidend ist, dass die Kündigung bis 30. November bei der Kasse eingetroffen ist.

Kann ich per E-Mail kündigen? Manche Kassen akzeptieren das Kundenportal. Am sichersten ist ein eingeschriebener Brief.

Was, wenn ich die Frist verpasse? Dann bleibst du 2027 bei deiner Kasse. Die Franchise kannst du aber noch bis 31. Dezember erhöhen.

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Quellen: Bundesamt für Gesundheit (Prämien 2027), priminfo.admin.ch, Angaben der Versicherer. Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel ist keine Finanz- oder Versicherungsberatung.

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